Raus aus dem Behördendschungel mit einer beglaubigten Übersetzung in Halle (Saale): Spanisch, Katalanisch, Galicisch und Englisch → Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Ihnen steht ein Behördengang in Halle (Saale) und Umgebung bevor und Ihre Dokumente sind nicht auf Deutsch, sondern Spanisch, Katalanisch, Galicisch und/oder Englisch verfasst? Dann brauchen Sie wahrscheinlich eine beglaubigte Übersetzung Ihrer persönlichen Dokumente, Urkunden oder Zeugnisse.

Als vom Landgericht Halle (Saale) öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die englische, spanische, katalanische und galicische Sprache führe ich Sie mit meinen beglaubigten Übersetzungen aus dem deutschen Behördendschungel. Meine Übersetzungen werden übrigens gemäß Zivilprozessordnung auch über die Grenzen von Sachsen-Anhalt hinaus deutschlandweit von Behörden, Gerichten und Institutionen anerkannt.

In diesem Blogartikel möchte ich Ihnen erklären, was eine beglaubigte Übersetzung überhaupt ist, wofür man sie braucht und warum ich in Halle (Saale) die richtige Ansprechpartnerin bin.

Beeidigte Übersetzerin für Spanisch, Katalanisch, Galicisch und Englisch in Halle (Saale)

Wann braucht man eine beglaubigte Übersetzung in Halle (Saale)?

Immer wenn Sie einer Behörde Dokumente vorlegen möchten, die nicht auf Deutsch sind, müssen Sie diese von einer in Deutschland als Übersetzer:in beeidigten Person übersetzen lassen. Das ist beispielsweise der Fall bei:

  • Schul-, Hochschul- oder Berufsabschlusszeugnissen zur Anerkennung Ihres Abschlusses
  • Polizeiakten oder Anzeigeschriften zur Vorlage bei der Versicherung
  • Gerichtsurteilen und -beschlüssen zur Geltendmachung in Deutschland
  • Arztbriefen und -berichten zur Vorlage bei der Versicherung
  • Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden zur Geltendmachung in Deutschland
  • Notariellen Urkunden und Verträgen zur Geltendmachung in Deutschland

Wenn die Übersetzung von einer in Deutschland beeidigten Person erstellt wird, ist sie sozusagen offiziell, sodass Behörden sie anerkennen. Sie brauchen also beglaubigte Übersetzungen, um Ihre Rechte auch in Deutschland geltend zu machen. Eine beglaubigte Übersetzung ist Ihr Weg aus dem Behördendschungel.

Beglaubigt, bescheinigt, bestätigt: Was ist der Unterschied?

Damit die beglaubigte Übersetzung in Halle (Saale) anerkannt wird, muss sie von einer:m von einem deutschen Gericht beeidigte:n oder vereidigte:n Übersetzer:in angefertigt werden. Wie auch die offizielle Bezeichnung für diese Übersetzer:innen oder Dolmetscher:innen variiert auch die genaue Bezeichnung der Übersetzung je nach Bundesland.

In manchen Bundesländern werden Übersetzer:innen und Dolmetscher:innen vereidigt oder ermächtigt und die Übersetzung heißt je nach Bundesland bescheinigt oder auch bestätigt.

All diese Termini sind allerdings Synonyme. Gemeint sind offizielle Übersetzungen von beeidigten Übersetzer:innen, die von Gerichten, Behörden und anderen staatlichen Institutionen anerkannt werden.

Warum beglaubigte Übersetzung eigentlich falsch ist

Also streng genommen ...

Die Bezeichnung „beglaubigte Übersetzung“ ist zwar die gängigste, allerdings auch die problematischste: Beglaubigungen sind nämlich in Deutschland Notariaten und Standesämtern vorbehalten.

Eine Ausnahme stellt hierbei der Stadtstaat Hamburg dar. Hier ist sogar im aktuellen Dolmetschergesetz die Rede von „beglaubigten Übersetzungen“.

Trotzdem rate ich von der Bezeichnung „beglaubigte Übersetzung“ ab, auch wenn sie natürlich sehr geläufig ist. Stattdessen bevorzuge ich die Bezeichnungen „bescheinigte“ bzw. „bestätigte Übersetzung“ oder „Urkundenübersetzung“. Auf meiner Website nutze ich aus pragmatischen Gründen dennoch oft „beglaubigte Übersetzung“, da meine Kund:innen oft genau danach suchen.

Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?

Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätige ich als beeidigte Übersetzerin die vollständige und korrekte Übertragung des Originals aus der Fremdsprache ins Deutsche.

Dazu enthält die beglaubigte Übersetzung eine Kopfzeile mit einigen allgemeinen Informationen zur Übersetzung wie Ausgangs- und Zielsprache sowie zur Formatierung. Darauf folgt die eigentliche Übersetzung und danach der Bestätigungsvermerk mit Stempel und Unterschrift der beeidigten Übersetzerin oder des Übersetzers.

„Das sieht ja aus wie das Original!“

Eine beglaubigte Übersetzung soll optisch so nah wie möglich am Original sein. Tabellen werden also beispielsweise als Tabellen wiedergegeben, bestimmte Textabschnitte in einer ähnlichen Farbe und Schriftart usw.

Wichtig ist auch, dass wir Übersetzerinnen und Übersetzer insbesondere bei Zeugnissen keine Gleichwertigkeit herstellen dürfen. Haben Sie also beispielsweise im Ausland einen Sekundarschulabschluss erworben, der Sie in Ihrem Herkunftsland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt, darf ich Ihren Abschluss trotzdem nicht mit dem deutschen Äquivalent „Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung“ bzw. „Abitur“ übersetzen – selbst wenn gängige Wörterbücher das so anbieten.

Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?

Welche Besonderheiten gibt es bei beglaubigten Übersetzungen aus dem Spanischen, Katalanischen, Galicischen und Englischen?

Bei großen Sprachen wie dem Englischen oder Spanischen liegt die Besonderheit beim Urkundenübersetzen vor allem an der Vielzahl an Ländern, in denen diese Sprachen Amtssprache sind. Rechtssprache ist immer an das jeweilige Rechtssystem eines Landes gebunden, auch wenn die verschiedenen Systeme englisch- oder spanischsprachiger Länder aufgrund historischer Gegebenheiten meist aufeinander aufbauen.

Ein Abschlusszeugnis aus dem Vereinigten Königreich basiert also beispielsweise auf einem anderen Rechtssystem als ein US-amerikanisches. Ein spanisches Gerichtsurteil kann ganz anders aufgebaut sein als ein argentinisches. Auch wenn wir Übersetzer:innen mit der Zeit eine Sammlung an Vorlagen füllen, die uns die Arbeit erleichtern, kommen gerade bei großen Sprachen doch immer wieder neue Urkundenarten hinzu – der Behördendschungel ist hier also quasi besonders dicht.

Und wie ist das bei kleineren Sprachen?

Bei kleineren Sprachen wie dem Katalanischen oder Galicischen, die keine oder nur teilweise Amtssprachen sind, treten oft Mischdokumente auf: Ein Teil des Dokuments ist z. B. auf Spanisch, ein Teil auf Katalanisch (z. T. wechselt sogar mitten im Satz die Sprache).

Hier haben Sie die Wahl: Entweder brauchen Sie mehrere Übersetzer:innen oder eine Übersetzerin, die für beide Sprachen beeidigt ist. Herzlichen Glückwunsch, genau so eine Übersetzerin haben Sie mit mir hier in Halle (Saale) gefunden!

Wie läuft eine beglaubigte Übersetzung ab?

Bei mir erhalten Sie in 6 einfachen Schritten Ihre beglaubigte Übersetzung:

  • Sie schicken mir per E-Mail an info@as-textexpertin.de Ihre Unterlagen (bevorzugt als Scan, nicht als Foto).
  • Ich schicke Ihnen daraufhin ein unverbindliches Angebot mit weiteren Informationen zum Ablauf.
  • Sie erteilen mir mit einer schriftlichen Bestätigung per E-Mail den Auftrag, erhalten eine Rechnung per E-Mail von mir und begleichen den Rechnungsbetrag vorab per Überweisung oder PayPal.
  • Ich starte mit der Übersetzung und schicke Ihnen danach einen Entwurf zu, damit Sie personenbezogene Daten, Schreibweisen usw. kontrollieren können.
  • Passt alles, drucke ich die Übersetzung aus, stemple und unterschreibe sie und schicke Ihnen die eingescannte Version Ihrer beglaubigten Übersetzung per E-Mail zu. Gern erstelle ich Ihnen alternativ auch eine beglaubigte Übersetzung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.
  • Sie erhalten (falls nicht anders vereinbart) die ausgedruckte Version Ihrer beglaubigten Übersetzung versichert als Einwurfeinschreiben per Post.
6 Schritte zur beglaubigten Übersetzung in Halle (Saale)

Was kostet der Spaß denn?

Beglaubigte Übersetzungen werden in Deutschland nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) § 11 vergütet. Das sieht pro angefangener Normzeile ein Grundhonorar von 1,95 € vor. Bei nicht-editierbaren Dateiformaten und selteneren Sprachen steigt das Honorar auf bis zu 2,30 € pro Normzeile.

Eine Normzeile besteht immer aus 55 Anschlägen (also allen Zeichen inklusive Leerzeichen). Ich teile dafür am Ende die Anzahl der Zeichen durch 55 und erhalte so die Anzahl der Normzeilen, die ich dann mit dem entsprechenden Zeilenhonorar multiplizieren kann.

Der Einfachheit halber biete ich meinen Kund:innen allerdings meist Pauschalpreise zwischen 30 und 70 € pro Seite an, die sich am JVEG orientieren. Der Preis hängt immer individuell vom Dokument ab. Schicken Sie mir also bitte einen Scan Ihres Dokuments, damit ich Ihnen einen konkreten Preis nennen kann.

Und wie schnell geht das?

Die Bearbeitungsdauer  hängt immer vom Umfang der zu übersetzenden Dokumente ab. Für Dokumente mit 1-5 Seiten brauche ich in der Regel 2-3 Werktage zur Bearbeitung.

In oder außerhalb Sachsen-Anhalts? Mehrsprachige Dokumente? Kein Problem.

Meine beglaubigten Übersetzungen werden von Institutionen wie Standesämtern, Gerichten, Meldebehörden, Hochschulen usw. in ganz Sachsen-Anhalt anerkannt.

Aber auch über die Grenzen Sachsen-Anhalts hinaus werden meine Übersetzungen laut Zivilprozessordnung § 142 Abs. 3 in ganz Deutschland anerkannt. Es ist also völlig egal, ob Sie die Übersetzung in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Bayern brauchen: Meine beglaubigten Übersetzungen werden bundesweit akzeptiert. Egal, ob Sie in Halle (Saale), Berlin, Frankfurt oder auf dem Land leben – ich führe Sie gern aus dem deutschen Behördendschungel.

Außerdem bin ich für insgesamt vier Sprachen beeidigt: Englisch, Spanisch, Katalanisch und Galicisch. Ihr Vorteil ist, dass Sie bei mehrsprachigen Dokumenten also nicht mehrere Übersetzer:innen beauftragen müssen. Bei mir erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung für beide Sprachen aus einer Hand. Erfahren Sie hier mehr über Urkundenübersetzungen.

Beglaubigte Übersetzungen Englisch, Spanisch, Katalanisch, Galicisch → Deutsch in Halle (Saale)

Was Sie über beglaubigte Übersetzungen in Halle (Saale) mitnehmen sollten:

  • Wenn Sie ein offizielles Dokument in einer Fremdsprache bei einer staatlichen Behörde oder Institution vorlegen möchten, brauchen Sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung.
  • In Sachsen-Anhalt dürfen nur beeidigte, ermächtigte bzw. vereidigte Übersetzer:innen Urkundenübersetzungen bzw. beglaubigte Übersetzungen anfertigen.
  • Eine beglaubigte Übersetzung ist eine vollständige und korrekte Übertragung des Inhalts aus der Fremd- in die Zielsprache und darf nie Gleichwertigkeiten von Abschlüssen herstellen.
  • Je nach Sprachenpaar können ganz unterschiedliche Herausforderungen auftreten: Bei kleinen Sprachen ist das meist in Form von „Mischdokumenten“ der Fall, wobei der:die Übersetzer:in für beide Sprachen beeidigt sein sollte.
  • Für Ihre Reise aus dem deutschen Behördendschungel fertige ich für Sie in 5 einfachen Schritten Ihre beglaubigte Übersetzung an. Die Lieferung erfolgt ganz bequem per E-Mail und Post, auch Eilversand ist möglich.

Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung in Halle (Saale)?

Egal ob Abschlusszeugnis, Führungszeugnis, Ausweis, medizinischer Bericht oder Arbeitszeugnis: Ich übersetze Ihre offiziellen Dokumente so, dass endlich Schluss ist mit dem Behördenchaos. Englisch, Spanisch, Katalanisch und Galicisch → Deutsch – deutschlandweit anerkannt.

Blog von Anita Schlitt: Übersetzerin für Englisch, Spanisch, Katalanisch und Galicisch

(H)ola!

Anita Schlitt ist freiberufliche Copywriterin, Transkreatorin und beeidigte Übersetzerin für Englisch, Spanisch, Katalanisch und Galicisch. Ihre Devise: Schluss mit KI-Einheitsbrei und unnötigen Zwischenstopps durch Texte mit Hirn und Herz. Ihre beglaubigten Übersetzungen von Ausbildungszeugnissen, Geburtsurkunden etc. werden deutschlandweit anerkannt. Sie übersetzt und konzipiert Texte für Newsletter, Website und Social Media für Marken aus den Bereichen Beauty, Wellness und Reisen. Außerdem setzt sie sich bei deutschen Verlagen für mehr spanisch-, katalanisch- und galicischsprachige Literatur ein und übersetzt feministische Belletristik und Sachbücher ins Deutsche. Neben ihrer eigentlichen Arbeit ist sie unter anderem BDÜ-Referentin und Verfechterin von Personal Branding für Übersetzer:innen.

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