Endlich raus aus dem deutschen Behördendschungel und ein Schritt näher an Ihrem Traumleben in Deutschland!
Beglaubigte Übersetzungen aus dem Englischen, Spanischen, Katalanischen und Galicischen ins Deutsche – anerkannt in ganz Deutschland
Für Sie ist deutsche Bürokratie der Horror, aber Sie wollen Ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen, in Deutschland heiraten oder studieren? Schluss mit Umwegen, Verspätungen und Totalausfällen: Mit meinen beglaubigten Übersetzungen kommen Sie endlich an Ihr Ziel!
Da blickt doch niemand mehr durch!
Sie stehen vor einem ganz besonderen Moment in Ihrem Leben. Vielleicht wollen Sie
- sich nach Jahren den lang gehegten Traum vom Studium an einer deutschen Topuni erfüllen?
- die Zelte in Ihrer alten Heimat abbrechen und sich Ihr Traumleben in Deutschland aufbauen?
- oder der lästigen Fernbeziehung ein Ende machen und endlich ihre große Liebe in Deutschland heiraten?
Da gibt es nur ein Problem: die deutsche Bürokratie. Undurchschaubar, unfassbar langwierig und unverschämt kompliziert.
„Was wollen die eigentlich alles von mir? Da blickt doch niemand mehr durch.“ Wer kennt’s nicht?
Ist das deren Ernst?!
Endlich ist das Wichtigste vorbereitet für den großen Tag. Die Location wurde bestätigt, die Einladungen wurden verschickt, der Caterer steht und alle Dokumente sind übersetzt (wer hat eigentlich gesagt, dass heiraten so anstrengend sein muss?).
Und dann platzt die Bombe: „Wir akzeptieren ausschließlich Übersetzungen von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer, so kann ich Ihre Geburtsurkunde nicht annehmen.“ Echt jetzt?
Also müssen Sie sich noch einmal auf die Suche nach einer Übersetzerin machen (und vor allem erst einmal herausfinden, wo man überhaupt vereidigte Übersetzer:innen findet).
Hätten die mir das nicht früher sagen können?
Vereidigten Übersetzer gefunden, Übersetzung neu eingereicht und schon wieder schlägt das Standesamt Alarm: „Da Sie nicht in einem EU‑Mitgliedstaat geboren wurden, benötigen wir für die Geburtsurkunde noch eine Apostille.“
Was zur Hölle ist eine Apostille – und noch wichtiger: Wo bekommt man die auf die Schnelle her?
Entwarnung: Endlich ein Punkt weniger auf der (sowieso viel zu langen) To-do-Liste!
Egal ob Hochzeit, Geburt Ihres Kindes oder ein neuer Job in Deutschland: Die deutschen Behörden werden von Ihnen beglaubigte Übersetzungen fordern (na super, noch mehr Gehetze von A nach B!).
Aber was heißt das eigentlich?
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einer Übersetzerin angefertigt, die von einem deutschen Gericht dazu ernannt wurde und einen Stempel und ihre Unterschrift auf das Dokument setzt. Eine offizielle Übersetzung sozusagen. Und die einzige Übersetzung, die von deutschen Behörden und Institutionen in der Regel anerkannt wird.
Schluss mit Behördenfrust, mehr Zeit für die schönen Dinge im Leben
Welche Dokumente braucht man eigentlich für Eheschließung, Berufsanerkennung, Scheidung usw.?
Benötige ich eine Apostille oder Legalisation für meine Dokumente?
Woher weiß ich, ob die Behörde die Übersetzung auch akzeptieren wird?
Reicht eine digitale Version oder wollen sie die Übersetzung in Papierform sehen?
Woher sollen Sie das als Otto-Normal-Verbaucher:in auch alles wissen? Aber keine Sorge, Sie müssen sich nicht selbst durch dieses unverständliche Behördendeutsch kämpfen.
Holen Sie sich einfach eine beeidigte Übersetzerin mit ins Boot, die Sie entsprechend berät und Ihre offiziellen Dokumente in englischer, spanischer, katalanischer und/oder galicischer Sprache so übersetzt, dass sie die Behörde auf jeden Fall annimmt.
Ihr Kompass durch den deutschen Behördendschungel
Beauftragen Sie bei mir eine beglaubigte Übersetzung, damit Sie sich wieder auf die schönen Dinge konzentrieren können. Das ist Teil unserer gemeinsamen Reise:
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Umfassende Beratung
Zu Beginn schicken Sie mir Ihre Dokumente und geben mir ein paar Informationen zu Ihrem Vorhaben. So kann ich abschätzen und ggf. recherchieren, welche Dokumente dafür wirklich notwendig sind. -
Fachgerechte Übersetzung
Ich übersetze Ihre Dokumente nach den Vorgaben des Gesetzgebers und den Richtlinien des Berufsverbands der Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen (BDÜ). So kann ich sicherstellen, dass meine Übersetzung auch von der Behörde akzeptiert wird. -
Mehrsprachigkeit = kein Problem
Wenn Ihr Dokument mehrsprachig ist, müssen Sie in der Regel mehrere Übersetzer:innen beauftragen. Ist Ihr Dokument auf Spanisch, Katalanisch, Galicisch und/oder Englisch verfasst, kann ich Ihr komplettes Dokument in einem übersetzen. -
Bundesweite Anerkennung
Das Landgericht Halle (Saale) hat mich als Übersetzerin für die englische, spanische, katalanische und galicische Sprache beeidigt. So können Sie sicher sein, dass Ihre Übersetzung in Sachsen-Anhalt, aber auch darüber hinaus in ganz Deutschland anerkannt wird. -
Faire Preise
Ich rechne meine beglaubigten Übersetzungen nach dem JVEG ab, einem Gesetz über angemessene Honorare für Sachverständige, Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen. So erwarten Sie bei mir faire, marktübliche Preise. -
Schnelle Lieferung
Dokumente im Umfang von einer bis fünf Seiten übersetze ich in der Regel innerhalb von drei Werktagen (ggf. auch im Eilverfahren). So kann ich Ihnen auch im Notfall, noch kurz vor dem Stichtag, mit einer beglaubigten Übersetzung aus der Patsche helfen.
So sieht unsere gemeinsame Reise aus:
Anfrage
Sie schicken mir Ihre Dokumente als Scan und ein paar Informationen zu Ihrem Vorhaben zu.
Angebot
Ich lasse Ihnen ein kostenloses Angebot mit den jeweiligen Kosten pro Dokument zukommen.
Zahlung
Durch Ihre Zahlung per Überweisung oder PayPal kommt unser Vertrag zustande.
Übersetzung
Gemäß gültiger Rechtsprechung und Vorgaben übersetze ich Ihr Dokument.
Überprüfung
Nach der Übersetzung dürfen Sie im Entwurf einmal Ihre persönlichen Daten kontrollieren.
Lieferung
Sie bekommen auf jeden Fall einen Scan und auf Wunsch auch die Druckversion per Post.
Das sagen andere über unsere gemeinsame Reise aus dem Behördendschungel:
Darüber hinaus war Frau Schlitt jederzeit erreichbar, und die Kontaktaufnahme verlief stets unkompliziert und freundlich. Ihre sympathische, vertrauensvolle und hilfsbereite Art hat die Zusammenarbeit sehr angenehm gemacht. Vielen Dank für den hervorragenden Service!”
Wer ist eigentlich Ihr Kompass im deutschen Behördendschungel?
(H)ola, ich bin Anita Schlitt, beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für Englisch, Spanisch, Katalanisch und Galicisch in Halle (Saale). Nach meinem Bachelor in Translation habe ich mich 2024 als Übersetzerin selbstständig gemacht und wollte mich auch direkt beeidigen lassen.
Das war allerdings ziemlich kompliziert (abgesehen von den ganzen bürokratischen Dingen, mit denen man als Selbstständige in Deutschland so konfrontiert ist, wer hätte es gedacht).
Da ich mich für meine Beeidigung selbst durch den deutschen Behördendschungel gekämpft habe, habe ich das Ganze jetzt auch für meinen Berufsverband, den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. v. (BDÜ) in die Hand genommen. Dort bin ich Ansprechpartnerin zum Thema Beeidigung für meine Kolleg:innen in Sachsen-Anhalt.
Gern bin ich auch Ihre persönliche Ansprechpartnerin – lassen Sie uns gemeinsam Ihre Reise aus dem Behördendschungel starten!
Diese Fragen bekomme ich oft zur Reise aus dem Behördendschungel:
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung von einer in Deutschland beeidigten Übersetzerin, quasi eine „offizielle“ Übersetzung für Behörden. Sie soll eine Art Lesehilfe zum Verständnis des Originals sein und deshalb dem Format des Originals so nah wie möglich kommen. Eine beglaubigte Übersetzung enthält neben der eigentlichen Übersetzung noch Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk, in dem die vollständige und inhaltlich richtige Übertragung bestätigt wird.
Aus oder in welche Sprachen übersetzen Sie?
Ich bin für die englische, spanische, katalanische und galicische Sprache beeidigt und übersetze aus diesen vier Sprachen ins Deutsche. Zusätzlich übersetze ich bei Bedarf auch in eine der vier Fremdsprachen, hier kann aber ggf. eine Apostille zur Anerkennung meiner Übersetzung notwendig sein. Sollte dies der Fall sein, weise ich Sie natürlich beim Angebot direkt darauf hin. Gegen eine Servicegebühr übernehme ich dann auch die Beantragung der Apostille für Sie.
Sind beglaubigte, bestätigte, bescheinigte Übersetzungen und Urkundenübersetzungen dasselbe?
Ja, das sind alles Synonyme. Leider gibt es innerhalb Deutschlands keine einheitliche Bezeichnung. Am gängigsten ist wohl die „beglaubigte Übersetzung“, auch wenn ich als Übersetzerin streng genommen nichts beglaubigen darf (anders als Standesbeamt:innen und Notar:innen). Deshalb nutze ich persönlich am liebsten „Urkundenübersetzung“.
Was ist der Unterschied zwischen beeidigtem und vereidigtem Übersetzer?
Das liegt am Bundesland, in dem die Person beeidigt wurde. Wie bei den Übersetzungen selbst gibt es hier unterschiedliche Bezeichnungen, die allerdings alle synonym sind. Ich wurde vom Land Sachsen-Anhalt beeidigt, meine Übersetzungen sind aber in ganz Deutschland gültig.
Werden Ihre Übersetzungen in Hessen, Berlin, Baden-Württemberg usw. anerkannt?
Ja, meine beglaubigten Übersetzungen werden gemäß Zivilprozessordnung in ganz Deutschland anerkannt, auch wenn ich in Sachsen-Anhalt beeidigt wurde.
Warum übersetzen Sie „bachiller“ nicht mit „Abitur“?
Die deutsche Kultusministerkonferenz gibt für Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse die deutschen Übersetzungen vor. Ich als Übersetzerin darf leider nicht entscheiden, ob Ihr Abschluss im konkreten Fall als gleichwertig anerkannt wird oder nicht. Deshalb übersetze ich „bachiller“ nicht mit „Abitur“, sondern als „Sekundarschulabschluss“. Sekundarschulabschluss ist hier eine Art Überbegriff, denn auch ein deutsches Gymnasium ist eine Sekundarschulform.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung hängen immer individuell vom Dokument ab. Ist es schlecht lesbar oder vielleicht sogar per Hand geschrieben (ja, das gibt’s)? Beinhaltet die Urkunde viele Tabellen, die aufwendig zu rekonstruieren sind? Muss ich hier sehr viel recherchieren, um die richtige Wortwahl zu treffen? All diese Überlegungen fließen in meine Preisgestaltung ein.
Als beeidigte Übersetzerin halte ich mich außerdem an das JVEG, ein Gesetz über die Honorare von Sachverständigen, Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen. In der Regel rechne ich meine beglaubigten Übersetzungen mit einem Pauschalpreis pro Seite ab, der je nach Textlänge und Aufwand zwischen 30 und 70 € pro Seite beträgt. Gern lasse ich Ihnen ein Angebot zu Ihrem konkreten Vorhaben zukommen.
Brauchen Sie für die Übersetzung das Original vor Ort?
Nein, ich arbeite in der Regel mit Scans und brauche nicht Ihr Originaldokument. Manchmal kommt es jedoch vor, dass die Behörde in speziellen Fällen fordert, dass die Übersetzung direkt vom Original erfolgt. In diesem Fall finden wir natürlich auch eine Lösung.
Kann ich die Übersetzung bei Ihnen im Büro abholen?
Nein, ich habe kein Büro für meine Kund:innen vor Ort in Halle und arbeite rein digital.
Ihre Frage war nicht dabei?
Schreiben Sie mir doch einfach eine E-Mail an info@as-textexpertin.de oder nutzen Sie mein Kontaktformular, ideal direkt mit einem Scan des betreffenden Dokuments. So kann ich ganz individuell auf Ihre Frage eingehen und Ihnen ein persönliches Angebot zu unserer gemeinsamen Reise aus dem deutschen Behördendschungel schicken.